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Die Thüringer Bergverwaltung ist zweistufig aufgebaut, d.h. das Landesberg-amt ist unmittelbar einem Ministerium, dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, nachgeordnet. Das Thüringer Landesbergamt ist zuständig für den Vollzug des Bundesberg-gesetzes
(BBergG) und verwandter Rechtsgebiete, soweit sie in engem Zusammenhang
mit einem Bergbaubetrieb stehen. Zu den Besonderheiten der neuen Bundesländer
zählt, dass die so genannten Stein-Erden-Bodenschätze, wie Kies und Hartgestein
für Schotter und Splitt, in den Geltungsbereich des Bundesberggesetzes
und damit auch in den Zuständigkeitsbereich der Bergverwaltung fallen.
Daher ist das Thüringer Landesbergamt auch für die meisten Kiesgruben
und Steinbrüche in Thüringen zuständig.
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