AUFGABEN

Die Thüringer Bergverwaltung ist zweistufig aufgebaut, d.h. das Landesberg-amt ist unmittelbar einem Ministerium, dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, nachgeordnet.

Das Thüringer Landesbergamt ist zuständig für den Vollzug des Bundesberg-gesetzes (BBergG) und verwandter Rechtsgebiete, soweit sie in engem Zusammenhang mit einem Bergbaubetrieb stehen. Zu den Besonderheiten der neuen Bundesländer zählt, dass die so genannten Stein-Erden-Bodenschätze, wie Kies und Hartgestein für Schotter und Splitt, in den Geltungsbereich des Bundesberggesetzes und damit auch in den Zuständigkeitsbereich der Bergverwaltung fallen. Daher ist das Thüringer Landesbergamt auch für die meisten Kiesgruben und Steinbrüche in Thüringen zuständig.
Außerdem zählt zu den Aufgaben des Landesbergamtes die Beseitigung von Gefahren aus dem Altbergbau und aus unterirdischen Hohlräumen und die Information über Hinterlassenschaften des Altbergbaus z.B. im Zusammenhang mit Bauvorhaben.

 

 

 

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